Kündigung wegen Krankheit?
Viele Deutsche melden sich immer häufiger krank, oft weil sie überfordert sind, dem Druck nicht gewachsen sind oder ihren Job nicht immer mit ihrer Familie vereinen können. Arbeitnehmer nutzen die Krankmeldungen oft dafür, sich die ohnehin zu wenigen Urlaubstage ein wenig aufzustocken. Kann man hier und da natürlich nachvollziehen. Für Arbeitgeber kann ein großer, wirtschaftlicher Schaden entstehen, vor allem bei Langzeiterkrankungen. Und ganz ohne Schutz stehen auch sie nicht da, auch wenn man kranken Mitarbeitern eigentlich nicht kündigen kann. Eigentlich, – denn ganz unmöglich ist es leider nicht, kranken Mitarbeitern zu kündigen. Beläuft sich der Betrieb nämlich auf unter 10 Mitarbeiter und das Arbeitsverhältnis auf weniger als 6 Monate, so kann ein Arbeitgeber kündigen. Und das ganze bevor das Kündigungsschutzgesetz greift.
Bei kurzen Erkrankungen und wenigen Krankheitstagen ist eine Kündigung nur sehr schwer durchzubekommen. Attest und Krankmeldungen müssten allerdings schon rechtzeitig eingereicht werden und auch sonst muss sich an alles gehalten werden, was man im Arbeitsvertrag vereinbart hatte. Kommen kurzfristige Erkrankungen aber gehäuft vor und kann nachgewiesen werden, dass es sich immer um die Brückentage oder Wochenanfänge häuft, so kann der Arbeitgeber unter Umständen Recht bekommen.
Dafür muss der Betrieb jedoch beweisen, dass durch das ständige Fehlen des Arbeitnehmers erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen und ein betrieblicher und wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Und bereits das kann Arbeitgeber vor eine Herausforderung stellen. Es reicht nämlich nicht, den Ausfall eines Mitarbeiters mit Einbußen in Form von Geld gleichzustellen. Dies könnte mit schlechter Personalplanung gegengerechnet werden.
Fakt ist also, dass es gar nicht so einfach ist, einem Arbeitnehmer zu kündigen, nur weil er mal krank ist. Sogar bei gehäuftem Fehlen ist es unwahrscheinlich, dass einem die Kündigung droht. Aber Wichtig ist, dass man seine Fehltage weise wählt und nicht in alle Brückentage drückt oder an das Wochenende anknüpft. Außerdem sollte auch vor dem Arbeitgeber glaubhaft versichert werden, dass man wirklich krank ist und einem nichts anderes übrig blieb.
Kündigung wegen Krankheit kaum möglich!
Möchte ein Arbeitgeber also wegen einer Krankmeldung kündigen, so ist dieser erst einmal in der Beweispflicht. Ist es allerdings bereits so weit gekommen, solltest du dir Gedanken darüber machen, wie viel dir dein Job wert ist. Immerhin können auch Arbeitgeber sehr kreativ werden und dich später aus anderen Gründen Abmahnen und später kündigen. Du musst vorbereitet darauf sein, dass dein Arbeitgeber nicht erfreut über viele Krankmeldungen sein wird und strapaziere es aus diesem Grund nicht übermäßig hinaus. Zwar ist es nicht wirklich möglich bei Krankheit oder Schwangerschaft zu kündigen, allerdings haben auch Arbeitgeber Möglichkeiten, die sie gegebenenfalls auch in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigungen sind dann wirksam, wenn ein entsprechender Kündigungsgrund vorliegt. Der Arbeitgeber ist also in der Beweispflicht. Wichtig ist, dass für die Wirksamkeit eine arbeitsrechtliche Vertragsverletzung vorliegt. Auch eine Abmahnung muss es bereits gegeben haben und eine Interessenabwägung zwischen den Arbeitsrechtsparteien muss erfolgen.
Für alle Kündigungen ist es zunächst natürlich ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen oder es sich gar nicht erst mit dem Arbeitgeber zu verscherzen. Immerhin braucht jeder seinen Job und vielleicht nutzt es etwas, wenn man sich künftig darauf einigt, weniger krank zu machen.