Die Krankschreibung – Wissenswertes

Die KrankschreibungDie ersehnte Krankschreibung ist die eine Sache, der ordnungsgemäße Umgang damit eine andere. Immerhin geht es hier darum, nicht vom Arbeitgeber abgemahnt zu werden oder gar eine Kündigung zu riskieren. Und leider kassieren viele Mitarbeiter eine Abmahnung in Verbindung mit ihrer Krankmeldung – ob rechtens oder nicht. Meist können Abmahnungen jedoch sehr leicht gerechtfertigt werden, und das ganz im Verschulden des Arbeitnehmers. Dieser wird dann zu Recht abgemahnt, denn er hat sich falsch verhalten. Und ja, trotz einer Krankmeldung vom Arzt. Es gibt eigentlich nur sieben ziemlich gravierende Fehler, die Arbeitnehmer trotz Krankmeldung oder mit ihrer Krankmeldung machen können. Und damit auch du künftig genau weißt, was du nun mit dieser tun musst, haben wir dir folgende Punkte einmal zusammen geschrieben.




Die Krankschreibung unverzüglich abgeben

Die Frist für das Einreichen seiner Krankmeldung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert. Dort steht, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber ohne Umwege über seine Arbeitsunfähigkeit informieren muss. Hier ist das Wort „unverzüglich“ ein ganz entscheidendes. Und unverzüglich heißt in diesem Fall, sofort, noch am gleichen Tag und direkt zu dem Zeitpunkt, zu dem man weiß, dass man nicht zur Arbeit erscheinen kann. Der Fehler den hier viele machen: Sie informieren den Arbeitgeber erst am Abend oder innerhalb der nächsten Tage, einige schicken die Krankmeldung sogar per Post zu und halten es nicht für nötig, den Arbeitgeber vorab zu informieren. Ein unnötiger Fehler, der aber eine Abmahnung rechtfertigen würde.




Die Krankmeldung beim ARBEITGEBER abgeben

Normalerweise kann der Arbeitgeber auch via. Mail oder per Fax und ähnlichen Kontaktaufnahmemittel informiert werden. Dies ist nicht nur praktischer, sondern auch weit weniger unangenehm. Immerhin erspart es den direkten Kontakt. Allerdings ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der Arbeitgeber auch wirklich davon erfährt. Angenommen, der Arbeitgeber würde erst am nächsten Tag seine Mails checken, dann wäre der Arbeitnehmer schuld an der verzögerten Information und auch hier wäre eine Abmahnung gerechtfertigt.




Krankmeldung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig einreichen

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der gelbe Zettel, der die Krankheit belegt. Dort ist die Art der Krankheit notiert und die Dauer des Fernbleibens. Das Gesetz schreibt vor, dass die Krankmeldung spätestens am vierten Tag der Krankheit vorgelegt werden muss. Allerdings kann im Arbeitsvertrag auch etwas anderes stehen. In einigen Verträgen steht sogar geschrieben, dass man die Krankmeldung sogar erst nach dem vierten Tag braucht. Halte dich aber auf jeden Fall an die vorgeschriebene Frist, die im Arbeitsvertrag steht.




Meldung der Krankmeldung bei der Krankenkasse

Wichtig ist, dass nur der Durschlag der Krankmeldung an den Arbeitgeber geht, der andere Zettel muss der Krankenkasse zugeschickt werden. Die müssen schließlich die Entgeltfortzahlungen übernehmen. Und auch hier gilt zur Abgabe eine Frist von drei Tagen.

Die Verlängerung bei der Krankmeldung

Geht deine Krankheit in die Verlängerung, so benötigst du eine Folgebescheinigung und auch die solltest du direkt und unverzüglich bei deinem Arbeitgeber abgeben. Auch um einen Anruf wirst du nicht herum kommen.

Krankmeldung ja, Art der Erkrankung egal

Es geht deinen Arbeitgeber eigentlich nichts an, warum du zuhause bleiben musst? Stimmt, und aus diesem Grund wird mittlerweile die Krankheit verschlüsselt auf der Krankmeldung angezeigt. Du musst deinem Arbeitgeber also eigentlich nichts vorspielen, es reicht, wenn du ihn von deinem Fernbleiben erzählst und ihn informierst. Ansonsten darf auch die Krankenkasse dem Arbeitgeber aus Datenschutzgründen nicht erzählen, an welcher unheilbaren Krankheit du leidest.

Krankmeldung im Urlaub

Wirst du im Urlaub krank, dann ist das natürlich ärgerlich. Allerdings kannst du kranke Urlaubstage in gesunde umwandeln, indem du dir eine Krankmeldung holst, obwohl du im Urlaub bist. Wichtig ist jedoch, dass du dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgst und diese deinem Arbeitgeber übermittelst. Nur er kann dir dann deine Urlaubstage wieder gut schreiben. Verboten ist es jedoch, die Urlaubstage direkt an die Krankschreibung dran zu hängen.

Beachte: Krankmeldungen schützen dich normalerweise vor einer Kündigung, allerdings nur dann, wenn du dich auch richtig damit verhältst. Denke also immer daran, deinen Arbeitgeber und auch deine Krankenkasse zu informieren, ehe du dich gemütlich an den See legst, und deinen freien Sommertag so richtig genießt.

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