Krankschreiben lassen leicht gemacht: Alles über AU, eAU und die telefonische Krankschreibung
Wer sich krankschreiben lassen möchte, der wird dafür gute Gründe haben. Oder etwa nicht? Es ist bereits ein guter Grund gegeben, wenn du einfach mal keine Lust hast. Denn auch das darf hin und wieder vorkommen. Der Mensch ist keine Maschine und kann nicht unendlich seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Auch wir brauchen mal eine Pause und bitte, die 28 Tage Urlaub bringen oft kaum Erholung. Glücklicherweise gibt es den gelben Schein, der uns von unseren Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag befreit. Und genau diesen machen wir uns nun zunutze. Aber wie krankschreiben lassen?
Krankschreiben lassen mit gutem Grund!
Du brauchst einen guten Grund dafür, dich krankschreiben lassen zu können. Beispielsweise musst du krank sein. Oder aber so tun als ob. Auf dieser Plattform findest du nicht nur ein paar wichtige Tipps und Tricks für den Umgang mit Arzt und Chef, sondern lernst auch einige gute Krankheiten kennen, mit denen dir dein Krankenschein garantiert ist. Und je nach Dauer der verschiedenen Krankheitsverläufe gehst du im Anschluss an deinen Arztbesuch mit einem gelben Schein nach Hause.
Du willst dich krankschreiben lassen und findest einfach keinen guten Grund? An deinem schauspielerischen Talent mangelt es jedoch nicht? Dann könntest du beispielsweise deine Psyche vorschieben. Sie kann dir unter Umständen sogar eine mehrmonatige oder gar jahrelange Krankmeldung bringen. Und wie genial wäre es bitte, wenn man sich unbesorgt ein Jahr lang von seiner Arbeit erholen könnte? Unbeschreiblich!
Wichtig: Wer gesetzlich versichert ist, muss die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse vorlegen. Bei der PKV gilt diese Vorlagefrist nicht. Hier ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsprechend der im Vertrag des PKV-Tarifs vereinbarten Frist einzureichen.
Manche Krankheiten sind nun mal so langwierig, dass sie einfach ewig brauchen, um zu heilen. Natürlich hört es irgendwann damit auf, dass deine Gastritis nur mit Krankschreibungen behandelt wird. Irgendwann musst du dich weiterführenden Untersuchungen unterziehen, auf die du natürlich verzichten willst. Dir fehlt schließlich nichts, und ein Blutbild, eine Röntgenaufnahme oder eine Darmspiegelung – nein danke! Und so benötigst du etwas, das sich nicht mit Spritzen und Röntgenaufnahmen behandeln lässt. Schiebe also deine Psyche vor, wenn du ein wenig schauspielerisch begabt bist. Wie aber krankschreiben lassen?
Krankschreiben lassen leicht gemacht!
Vielleicht kannst du sogar auf Knopfdruck weinen? Umso besser! Klage über Lustlosigkeit, Antriebslosigkeit oder dauerhafte Müdigkeit mit Kopfschmerzen. Ständig musst du weinen, bist traurig und eigentlich siehst du keinen Sinn mehr im Leben. Allerdings ganz ohne Suizidgedanken, versteht sich. Jeder Arzt wird dich zunächst ein paar Wochen aus dem Verkehr ziehen, damit du dich geistig erholen kannst.
Wird es nicht besser, erfolgt die Überweisung zum Psychologen. Diesem kannst du natürlich alles erzählen. Viele Psychologinnen und Psychologen glauben, sie könnten dir in den Kopf schauen, was aber natürlich nicht wortwörtlich möglich ist. Erzähle von Panikattacken, Schwindelanfällen oder ungeahnten, plötzlich auftretenden Ängsten während des Autofahrens. Deine Gefühle kennst nur du, und so kannst du dich krankschreiben lassen, ohne an einer bestimmten physischen Krankheit zu leiden.
Krankschreiben lassen – von wem?
Jede Arztpraxis kann dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Die längste Zeit jedoch immer für 6 Wochen am Stück. Beachte bitte, dass nach 6 Wochen deine Krankenkasse dein Gehalt im Rahmen des Krankengelds zahlt und nicht mehr dein Arbeitgeber. Du kannst dich also höchstens 6 Wochen krankschreiben lassen, und dein Arbeitgeber zahlt dir deinen Lohn weiter. Danach beginnt die Krankenkasse mit der Zahlung des Krankengelds. Dieses erhältst du allerdings nur, wenn du gesetzlich versicherte Person bist. Private Versicherte haben je nach Tarif andere Regelungen.
Auch ein Facharzt wie ein Augenarzt, ein Orthopäde oder ein Frauenarzt kann dir eine Bescheinigung ausstellen. Beachte auch hier bitte, dass diese Ärztinnen und Ärzte vieles einsehen können, was du bereits bei deinem Hausarzt hast untersuchen lassen. Du kannst also nicht 6 Wochen vom Hausarzt krankgeschrieben sein und dann wegen eines völlig anderen Symptoms nahtlos weitere 6 Wochen beim Frauenarzt holen, ohne dass es irgendwann auffällt. Einmal als Schwindler enttarnt, immer ein Schwindler. Und du willst ja nicht dauernd deine Ärztinnen und Ärzte wechseln müssen.
Beachte, dass aufgrund deiner Krankenkassenkarte jede Arztpraxis einsehen kann, was ein anderer Arzt verordnet oder verschrieben hat. Deine Geschichten müssen demnach von A bis Z stimmig sein, andernfalls fliegst du leider auf.
Krankschreibung per Telefon in 2023: Ist die telefonische Krankschreibung möglich?
Seit der Corona-Pandemie hat sich einiges geändert, was die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung betrifft. In bestimmten Fällen kannst du dir krankschreiben lassen, ohne persönlich in der Arztpraxis zu erscheinen. So kann eine Krankschreibung per Telefon laut aktueller Regelung auch im Jahr 2023 weiterhin möglich sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für viele Patientinnen und Patienten ist dies eine große Erleichterung, da sie nicht zwingend ihr Zuhause verlassen müssen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
Die telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und gleichzeitig eine zeitnahe Krankschreibung ermöglichen, wenn du zum Beispiel bereits am ersten Krankheitstag starke Symptome zeigst. Allerdings gilt hier, dass dich dein Arzt oder deine Ärztin in der Regel kennen sollte, damit eine Ferndiagnose verlässlich ausgestellt werden kann. Völlig symptomlos solltest du hingegen nicht versuchen, dich rein telefonisch krankschreiben zu lassen, denn das weckt schnell Zweifel an der Krankschreibung.
Die Voraussetzung dafür ist meist, dass deine Symptome gut erkennbar sind oder du bereits einmal erkrankt warst und der Arzt oder die Ärztin deine Krankengeschichte kennt. Außerdem besteht auch die Option, dich per Videosprechstunde untersuchen zu lassen. Das kommt sehr gelegen, wenn du beispielsweise ein krankes Kind betreuen musst und nicht selbst in die Praxis fahren kannst.
Durch eine telefonische Krankschreibung wird dir eine AU ausgestellt, die in vielen Fällen als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an deine Krankenkasse übermittelt wird. Dann kannst du dich bequem zu Hause auskurieren – schon ab dem ersten Tag!
Regelung zur telefonischen Krankschreibung: Wie lange ist das möglich?
Laut den aktuellen Vorschriften darf die telefonische Krankschreibung für bis zu sieben Tagen ausgestellt werden, wobei du hier unbedingt auf den individuellen Erkrankungsfall achten solltest. Sofern du länger arbeitsunfähig bist, kann eine Folgebescheinigung erforderlich werden, die eventuell nur bei einem persönlichen Besuch in der Arztpraxis ausgestellt werden darf. Wie bei jeder Krankschreibung solltest du immer rechtzeitig mit deiner Ärztin oder deinem Arzt Rücksprache halten und dir erklären lassen, wie lange die telefonische Krankschreibung jeweils gilt.
Gerade in Zeiten, in denen man nicht zu viele Menschen in einer Praxis haben möchte, ist die telefonische Krankschreibung ein gutes Mittel, um Arztpraxen zu entlasten. Gleichzeitig kannst du auf diese Weise dem Arbeitgeber mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist, ohne dich unnötig in Bus oder Bahn zu setzen. Du informierst dich einfach telefonisch oder per E-Mail bei deinem Arbeitgeber und leitest alles Weitere in die Wege.
Rückwirkend krankschreiben lassen: Geht das?
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie sich rückwirkend krankschreiben lassen können. Tatsächlich ist eine rückwirkende Krankschreibung prinzipiell für bis zu drei Kalendertage erlaubt. Allerdings musst du dafür glaubhaft machen, dass du bereits an den Tagen vorher erkrankt warst, aber nicht in der Lage warst, eine Arztpraxis aufzusuchen. In manchen Fällen kann es passieren, dass die Ärztin oder der Arzt Zweifel an deiner Darstellung hat. Dann kann es schwieriger werden, rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.
Willst du ganz sicher gehen, dann versuche, dich ab dem ersten Krankheitstag krankschreiben zu lassen und nicht erst im Nachhinein. Sollte es dir wirklich so schlecht gehen, dass du nicht zum Arzt kannst, kannst du im Zweifelsfall jemanden um Hilfe bitten oder direkt in der Praxis anrufen und fragen, ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist. Je rascher du deine Bescheinigung hast, desto weniger Stress hast du später mit deinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Und: rückwirkend krankschreiben lassen ist immer ein bisschen heikler als eine Krankschreibung ab dem ersten Tag.
Wichtig: Ab dem vierten Tag eine AU nachweisen?
Einige Arbeitgeber verlangen gemäß gesetzlicher Regelung, dass du bereits ab dem vierten Tag eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen musst. Manche Betriebe möchten sie aber schon ab dem ersten Krankheitstag sehen. In jedem Fall solltest du dich immer an die im Arbeitsvertrag oder im Betrieb geltenden Vorgaben halten, um keine fristlose Kündigung zu riskieren. Denn bei zweifelhaften Konstellationen kann es schnell Ärger geben.
Krankes Kind betreuen: Wie läuft die Krankmeldung beim Arbeitgeber?
Wenn dein Kind krank ist, musst du dich natürlich nicht selbst krankschreiben lassen, sondern du kannst eine Freistellung oder ein Attest für dein Kind beantragen. Aber wie funktioniert das genau?
Grundsätzlich haben Eltern kranker Kinder einen Anspruch darauf, ihr krankes Kind zu Hause zu betreuen, ohne dafür Urlaub nehmen zu müssen. In diesem Fall meldest du eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und erklärst, dass dein Kind pflegebedürftig ist. Dafür gibt es den sogenannten Kinderkrankenschein, auf dem ein Arzt oder eine Ärztin bescheinigt, dass das Kind betreut werden muss. Dies gilt für gesetzlich versicherte Eltern, wobei die Krankenversicherung dann oft eine gewisse Anzahl an Tage im Jahr abdeckt, an denen du zu Hause bleiben darfst. Wie viele Tage das genau sind, variiert je nach gesetzlicher Krankenversicherung und der Anzahl deiner Kinder.
Die telefonische Krankschreibung kann in einigen Fällen auch für ein krankes Kind erfolgen, wenn der Arzt ausreichend Informationen hat, um den Zustand des Kindes einzuschätzen. Gerade während der Corona-Pandemie wurde diese Regelung immer mal wieder angepasst und bis Dezember 2023 oder darüber hinaus verlängert. Halte dich daher stets auf dem Laufenden und informiere dich bei deiner Krankenkasse, welche Varianten der Krankschreibung aktuell möglich sind.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Was bedeutet das?
Seit Januar 2023 gibt es für arbeitnehmerfreundlichere Verfahren bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch bekannt als eAU. Diese soll den Papierkram erleichtern und eine effizientere Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Krankenkasse und Arzt ermöglichen. Mit der eAU musst du den gelben Schein nicht mehr zwangsläufig selbst an die Kasse schicken, denn die Praxis übermittelt ihn direkt elektronisch.
Allerdings bedeutet das nicht, dass du deinen Arbeitgeber nicht informieren musst. Arbeitnehmer müssen beim Arbeitgeber weiterhin eine Krankmeldung beim Arbeitgeber vorlegen beziehungsweise die AU ankündigen. Doch der bürokratische Aufwand wird durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich verringert. Das ist einer der Hauptgründe, warum die eAU seit Januar so stark in den Fokus gerückt ist.
Auch bei einer telefonischen Krankschreibung oder wenn du dich per Videosprechstunde krankschreiben lassen möchtest, kann die eAU zum Einsatz kommen. Die Praxis stellt dir dann keine ausgedruckte AU mehr aus, sondern leitet alle relevanten Daten an die Kasse weiter. So musst du dich weniger um die Weiterleitung kümmern und kannst dich besser auf deine Genesung konzentrieren.
Vorteile für Versicherte: Weniger Papier, schnellere Prozesse
Gerade für versicherte Personen ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein Schritt nach vorn. Früher musstest du darauf achten, alle Seiten deiner AU (eine für die Kasse, eine für den Arbeitgeber, eine für dich) rechtzeitig und korrekt abzuschicken oder abzugeben. Mit der eAU entfällt dieser Aufwand zum Großteil. Du solltest jedoch stets kontrollieren, ob dein Arbeitgeber wirklich über deine Krankschreibung informiert ist, denn für die Lohnfortzahlung oder das Krankengeld sind noch immer bestimmte Fristen einzuhalten. Wenn also etwas technisch schiefläuft, kann das schnell zu Missverständnissen führen.
Arbeitnehmer müssen gewisse Fristen einhalten: Was du beachten solltest
Egal, ob telefonische Krankschreibung, rückwirkende Krankschreibung oder die Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag – in Deutschland gelten einige Fristen, die du als Arbeitnehmer unbedingt einhalten musst. Sonst riskierst du eine fristlose Kündigung oder zumindest Lohnkürzungen.
1. Meldepflicht beim Arbeitgeber:
Sobald du merkst, dass du nicht arbeiten kannst, solltest du dich unverzüglich beim Arbeitgeber melden. Das geht telefonisch, per E-Mail oder manchmal per WhatsApp-Gruppe, falls euer Team das so handhabt. Wichtig ist, dass dein Chef weiß, dass du arbeitsunfähig bist.
2. Vorlage der AU:
Je nach Regelung im Betrieb oder im Tarifvertrag kann dein Arbeitgeber die AU schon ab dem ersten Tag oder erst ab dem vierten Tag verlangen. Manche Betriebe sind kulanter, andere strenger. Halte dich an die Vorgaben, die in deiner Firma gelten.
3. Weiterleitung an die Krankenkasse:
Im Zeitalter der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geschieht vieles automatisch. Trotzdem trägst du die Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Unterlagen korrekt übermittelt wurden. Prüfe also im Zweifel nach, ob die Krankenkasse deine Bescheinigung tatsächlich erhalten hat.
4. Entgeltfortzahlung:
Wenn du länger als drei Kalendertage krank bist, hast du nach dem ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber – in der Regel maximal 6 Wochen. Danach bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse, wenn du gesetzlich versichert bist. Private Versicherungen haben teils andere Klauseln.
Länger als drei Kalendertage krank: Was gilt ab dem vierten Tag?
Du wirst häufig hören, dass es eine Grenze bei drei Kalendertagen gibt. Das heißt, wenn du länger als drei Tage krank bist, wird normalerweise ab dem vierten Tag eine AU verlangt. Manche Arbeitgeber wollen diese bescheinigung allerdings schon ab dem ersten Krankheitstag sehen, was auch ihre legitime Entscheidung sein kann. In jedem Fall solltest du dich rechtzeitig krankschreiben lassen, damit du keine Probleme mit deinem Chef bekommst.
Krankschreibungen von bis zu sieben Tagen: Telefonisch oder Videosprechstunde
In vielen Fällen sind krankschreibungen von bis zu sieben Tagen auch per Telefon oder per Videosprechstunde möglich. Das hat sich besonders in der Zeit der Corona-Pandemie etabliert, um persönliche Kontakte zu reduzieren und Arztpraxen zu entlasten. Wenn du also eine akute Erkrankung hast, bei der die Symptome eindeutig sind, kann die telefonische Krankschreibung durchaus ausreichen. So vermeidest du unnötige Wartezeiten und schonst deine Kräfte.
Per Videosprechstunde krankschreiben lassen: Wann lohnt sich das?
Die Videosprechstunde ist ein weiterer Schritt in Richtung moderner Medizin. Vor allem wenn du nur leichte Symptome hast, aber dennoch nicht in der Lage bist zu arbeiten, kann eine Krankschreibung per Videosprechstunde sinnvoll sein. Hierbei siehst du deinen Arzt oder deine Ärztin über eine gesicherte Videoverbindung und kannst Symptome schildern. In vielen Fällen reicht das schon, damit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann – rückwirkend krankschreiben ist jedoch auch hier nur in Ausnahmefällen möglich.
Bevor du dich für die Videosprechstunde entscheidest, solltest du dich erkundigen, ob deine Praxis diesen Service anbietet. Nicht alle ärztinnen und ärzte stellen eine AU über diesen Weg aus, da sie dich eventuell persönlich sehen und untersuchen möchten. Dennoch gewinnt die Videosprechstunde immer mehr an Bedeutung und wird kontinuierlich erweitert, um Patienten eine bequeme und effektive Möglichkeit zu geben, krankschreiben zu lassen.
Freistellung durch den Arbeitgeber: Urlaub krank oder doch AU?
Manchmal gibt es auch Situationen, in denen du bereits Urlaub hast und genau in dieser Zeit erkrankst. Dann fragst du dich: Wer krank wird, während er Urlaub hat, bekommt die Urlaubstage gutgeschrieben, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Bedeutet konkret: Bist du im Urlaub krank und lässt dich krankschreiben, werden diese Tage nicht auf deinen Erholungsurlaub angerechnet. Wichtig ist natürlich, dass du deinem Arbeitgeber schnellstmöglich deine krankmeldung zukommen lässt.
Bei einer Freistellung durch den Arbeitgeber wegen einer Erkrankung ist es zudem wichtig, dich an die vorgeschriebenen Meldefristen zu halten. Manche Arbeitnehmer fürchten sich davor, bei einer Erkrankung während des Urlaubs Stress mit dem Chef zu bekommen. Doch solange du dich direkt krankschreiben lässt und die AU vorlegst, solltest du deine Urlaubstage retten können.
Was tun bei Zweifel an der Krankschreibung?
Zweifel an der Krankschreibung können aufkommen, wenn der Arbeitgeber misstrauisch wird, ob du tatsächlich arbeitsunfähig bist. Das kann vorkommen, wenn du trotz Krankschreibung auffällige Aktivitäten unternimmst, die im Widerspruch zu deiner Erkrankung stehen. Oder wenn du immer wieder rückwirkend deine Krankschreibung einreichst, obwohl das nicht nötig erscheint.
In so einem Fall kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst einschalten, um prüfen zu lassen, ob deine Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt ist. Wer sich vor Ablauf der Genesungszeit wieder gesund meldet oder wer übermäßig oft telefonische Krankschreibungen nutzt, läuft Gefahr, dass die Krankenkasse genauer hinschaut. Bleibe also immer glaubwürdig und missbrauche das System nicht zu offensichtlich, wenn du Ärger vermeiden willst.
Fristlose Kündigung und Konsequenzen: Darauf solltest du achten
Eine fristlose Kündigung kann drohen, wenn dein Arbeitgeber glaubhaft darlegen kann, dass du deine Krankschreibung erschlichen oder vortäuscht hast. Das kann auch der Fall sein, wenn du krankgeschrieben bist und gleichzeitig schwere körperliche Arbeit in einem Nebenjob verrichtest oder auf Social Media Urlaubsfotos postest, die deine angebliche Erkrankung in Frage stellen. Natürlich bist du nicht verpflichtet, zu Hause nur im Bett zu liegen, wenn du arbeitsunfähig geschrieben bist – aber deine Aktivitäten müssen mit deiner Krankheit vereinbar sein.
Um dich vor Kündigung und heftigen Konsequenzen zu schützen, solltest du deine Krankschreibung immer ordentlich abwickeln, Fristen einhalten und dich nicht zu auffälligen Unternehmungen hinreißen lassen, die deine Arbeitsunfähigkeit widersprüchlich erscheinen lassen. Auch das Ausdehnen der Krankschreibungen ohne nachvollziehbaren Grund kann irgendwann zu Nachfragen führen.
Fazit: Krankschreiben lassen, aber richtig!
Du siehst, es ist gar nicht so schwer, sich krankschreiben zu lassen, wenn du dich an ein paar Grundregeln hältst. Ob telefonische Krankschreibung, Krankschreibung per Videosprechstunde oder rückwirkend krankschreiben – jede Variante hat ihre Voraussetzungen und Fristen. Wichtig ist, dass du immer glaubwürdig auftrittst und dich an die gesetzlichen Bestimmungen sowie an deinen Arbeitsvertrag hältst. Nur so vermeidest du zweifel an der Krankschreibung und mögliche Konsequenzen wie Lohnkürzungen oder sogar eine fristlose Kündigung.
Hier noch einmal in Kürze die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:
- Schon ab dem ersten Krankheitstag kannst du dich krankschreiben lassen, wenn du dich sehr krank fühlst oder der Betrieb es verlangt.
- Länger als drei Tage krank? Dann verlangen die meisten Arbeitgeber spätestens ab dem vierten Tag eine AU.
- Rückwirkende Krankschreibung ist maximal für drei Kalendertage möglich, aber nur in Ausnahmefällen.
- Telefonische Krankschreibungen können je nach aktueller Regelung zur telefonischen Krankschreibung bis zu sieben Tagen gelten.
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erleichtert den Papierkram, dennoch musst du selbst darauf achten, dass dein Arbeitgeber informiert ist.
- Krankes Kind? Auch dafür gibt es spezielle Regelungen, sodass du dein Kind zu Hause betreuen darfst. Hierfür bekommst du meist ein ärztliches Attest für dein Kind und eine Freistellung.
- Wer krank wird, sollte nicht ohne triftigen Grund auffällige Aktivitäten unternehmen, die Zweifel an der Krankschreibung wecken könnten.
- Arztpraxen können sich deine Krankengeschichte anschauen, also bleibe in deinen Schilderungen stimmig.
- Seit Januar 2023 ist die eAU noch präsenter und soll Abläufe weiter erleichtern.
Wenn du diese Hinweise befolgst, kannst du dich sorgenfrei krankschreiben lassen und deine Erkrankung in Ruhe auskurieren. Schließlich dient die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nur als Dokument für den Arbeitgeber, sondern vor allem deinem eigenen Wohlbefinden und deiner Genesung. Gute Besserung – und passe gut auf dich auf!